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Registrierkassenpflicht

Ab 1. Jänner 2016 ist jedes Unternehmen verpflichtet, jede einzelne Bareinnahme einzeln aufzuzeichnen. Dafür muss bis auf wenige Ausnahmen eine Registrierkasse verwendet werden. Jedem Kunden muss für dessen Einkauf ein Beleg ausgehändigt werden.

Alle Steuerpflichtigen müssen eine Registrierkasse zur Aufzeichnung ihrer Bareinnahmen verwenden, wenn ihr Umsatz bestimmte Grenzen überschreitet. Diese liegen bei € 15.000 Jahresumsatz und Barsätzen von mehr als € 7.500 pro Jahr.

Jeder Betrieb ist verpflichtet, bei Barzahlung einen Beleg zu erstellen.

Dieser Beleg ist dem Käufer jedenfalls auszuhändigen.

Auch Zahlungen mit Kreditkarte oder Bankomatkarte gelten als Barzahlung.

Wir und unsere Partner begleiten Sie gerne bei der Umsetzung.

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